Datenschutz

Datenschutzerklärung
1. Im Rahmen des Behandlungsvertrages werden personenbezogene Daten der Patient*in wie auch
der Kind/er von der Hebamme erhoben, verarbeitet und genutzt. Diese Daten werden in
elektronischer und nicht elektronischer Form gespeichert. Neben Angaben zur Person und sozialem
Status (Name, Adresse, Kostenträger usw.) gehören hier insbesondere die für die Behandlung
notwendigen medizinischen Befunde. Der Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich in dem
Umfang, soweit es für die Erbringung, Abrechnung, Dokumentation und Archivierung oder
Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die Hebamme erfüllt die
Voraussetzungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten entsprechend 9 Abs. 3 DSGVO.
Weitere Daten werden zum Zwecke der Begleituntersuchung, Dokumentation und Auswertung
verwendet. Hier gilt die Einschränkung, dass die Privatsphäre der Leistungsempfänger*in vor der
Öffentlichkeit geschützt wird.
2. Die Daten werden grundsätzlich nur an Dritte übermittelt, wenn die Patient*in einwilligt oder
hierfür eine gesetzliche Grundlage /Verpflichtung besteht, was insbesondere in folgenden
Konstellationen der Fall ist:
Die Hebamme unterliegt auch gegenüber anderen, an der Behandlung beteiligten Personen (z.B.
Ärztinnen / Ärzte), der
Schweigepflicht. Die medizinisch erforderlichen Daten wird die Hebamme jedoch mit diesen
Personen austauschen, sofern die Patientin hiermit einverstanden ist oder eine Notsituation es
erfordert, insbesondere, wenn die Patientin nicht ansprechbar und weitere Hilfe dringlich ist. Im
Falle der Hinzuziehung einer Ärztin/eines Arztes bzw. einer Klinikeinweisung stellt die Hebamme
der weiter betreuenden Stelle Befunde und Daten zur Verfügung, die zur Mit- oder
Weiterbehandlung von Mutter und Kind erforderlich sind.
Die Abrechnung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, insbesondere den Krankenkassen, erfolgt
direkt diesen gegenüber
mittels elektronischer Datenübertragung gemäß §§ 301a 1, 302 Abs. 1 SGB V. Die Hebamme ist in
diesem Fall berechtigt,
einen externen Abrechnungsdienstleister zu beauftragen. Entsprechendes gilt für die Abrechnung
gegenüber der Versicherten selbst.
Untersuchungen von Körpermaterial, Screenings usw. werden nicht von der Hebamme
durchgeführt. Dazu beauftragt die
Hebamme namens der Versicherten geeignete Laborärztinnen / Laborärzte oder ein geeignetes
medizinisches Labor.
Die Weitergabe aller notwendigen medizinischen Befunde und persönlichen Daten an eine
vertretende Hebamme (z.B. bei Urlaub, Fortbildung oder Krankheit) stimmt der Patient*in
ausdrücklich zu. Die Hebamme übernimmt keine Verantwortung für die Betreuung der
Kolleg*innen und haftet nicht für diese. Die vertretende Hebamme untersteht zu keiner Zeit diesem
Vertrag.
3. Die Daten der Versicherten werden solange gespeichert, bis die hebammenhilfliche Betreuung
abgeschlossen und abgerechnet ist. Nach Abschluss der hebammenhilflichen Betreuung entstehen
steuer- und berufsrechtliche Aufbewahrungspflichten für die Hebamme. In beiden Fällen müssen
entsprechende Nachweise mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden. Für die Aufbewahrungsdauer
der Behandlungsunterlagen gilt § 5 Abs. 4.
4. Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, hat die Versicherte ein Recht auf
Auskunft (15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSG0VO), Löschung (Art. 17 DSGVO) oder
Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 18 DSGVO). Die Versicherte wird darauf
hingewiesen, dass im Fall der Verweigerung der Datenverarbeitung eine Erfüllung des
Behandlungsvertrages unter Umständen nicht möglich ist. Für diesen Fall besteht kein Anspruch auf
Erfüllung der in diesem Vertrag vereinbarten Leistungen. Darüber hinaus kann der Versicherten
gegebenenfalls ein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) zustehen. Den
Widerspruch kann die Versicherte jederzeit formlos gegenüber der Hebamme erklären. Die
Versicherte hat zudem gemäß Art. 77 DSGVO die Möglichkeit, Beschwerden bei der zuständigen
Landesdatenschutzbehörde,
Landesamt für Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstraße 5
30519 Hannover
Telefon: 0511 1204500
Fax: 0511 1204599
E-Mail: poststelle@lfd.niedersachsen.de
zu erheben.